Wenn diese Seite nicht korrekt angezeigt wird
gehen Sie bitte zur Originalseite



Berufsunfähigkeit: Wirtschaftliche Verhältnisse sind vorzutragen - AZ-Web.de

Geld / Ratgeber

Berufsunfähigkeit: Wirtschaftliche Verhältnisse sind vorzutragen

(ddp) | 01.03.2010, 07:02

Rostock. Wer als Selbstständiger berufsunfähig wird, muss betriebliche Unterlagen vorlegen, aus denen anhand der Größe und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens die Höhe des erzielten Einkommens beurteilt werden kann.

Das hat das Landgericht Rostock (AZ: 3 O 139/09) entschieden. Das gilt auch für kleine Betriebe, bei denen der berufsunfähige Inhaber bereits Maßnahmen zur Umorganisation ergriffen hat.

In dem vor dem Landgericht Rostock verhandelten Fall ging es um einen Betrieb, in dem der Inhaber umgesattelt hatte auf rein aufsichtsführende Geschäftsführertätigkeiten.

Ob das zumutbar ist oder ob die Versicherung trotzdem zahlen muss, lässt sich nach Meinung des Rostocker Gerichts nur klären, wenn Unterlagen vorgelegt werden, die eine Beurteilung erlauben.

Legt der Inhaber diese Unterlagen nicht vor, wird eine Klage auf Zahlung gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung keine Aussicht auf Erfolg haben.



Für Abonnenten gratis

Die Langfassung des aktuellen Themas der Woche können Zeitungsabonnenten hier abrufen.



Arbeit und Ausbildung

Lesen Sie hier Tipps und Hintergründe für den perfekten Start ins Berufsleben. Zum Dossier


Die Top-5 für Baugeld


Die Top-5 für Festgeld


Die Top-5 für Ratenkredite


Die Top-5 für Tagesgeld